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Aufnahmebedingungen

Der Master of Science in Business Administration with a Major in Public and Nonprofit Management richtet sich an Interessierte mit einem guten bis sehr guten Bachelorabschluss, die hoch motiviert und leistungsfähig

Aufnahmebedingungen


Grundvoraussetzung

  • Bachelorabschluss einer staatlich anerkannten Universität oder Fach-Hochschule in Business Administration, Umfang mind. 180 ECTS, mit mindestens guten  Noten in den relevanten Fächern - oder
  • gleichwertiger Hochschulabschluss eines verwandten Studiengangs, Umfang mind. 180 ECTS, mit mindestens guten Noten in den relevanten Fächern

 

Sprachanforderungen

Die Unterrichtssprachen sind Deutsch und Englisch.

Bewerberinnen und Bewerber mit Deutsch als Fremdsprache:

  • Nachweis Deutschkenntnisse, Mindestanforderung Goethe-Zertifikat C1

Bewerberinnen und Bewerber mit Englisch als Fremdsprache:

  • Nachweis Englischkenntnisse, Mindestanforderung BEC Higher/CAE/IELTS C1; TOEFL C1/Proficiency

Die Nachweise sind spätestens vor dem Studienbeginn vollständig zu erbringen.

Eignungsabklärung

Sämtliche Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen die Eignungsabklärung der ZHAW School of Management and Law, inklusive Aufnahmegespräch. Geprüft werden:

  1. Allgemeine Fachkompetenz
    Überprüft werden Ausrichtung, Umfang und Tiefe des Bachelorstudiums anhand ausgewählter Themen aus Projektarbeit/Bachelorarbeit. Dabei wird die Abdeckung von Fachgebieten wie folgt erwartet (als Richtwert ca. 6 ECTS pro Fachgebiet):
    - Grundlagen Betriebswirtschaftslehre
    - Mikro- und Makroökonomie
    - Strategisches Management
    - Statistik
    - Finanzwirtschaft
  2. Vertiefungsrelevante Fachkompetenz:
    folgende vertiefungsrelevante Fachkompetenz muss vorhanden sein:
    - Grundkenntnisse zum politischen System der Schweiz
    - Grundkenntnisse zu Struktur und Management von NPOs und öffentlichen Verwaltungen
  3. Motivation und Leistungsfähigkeit; gem. Merkblatt zum Motivationsschreiben
  4. kommunikative Kompetenz in Englisch und Deutsch
    Überprüft wird die Fähigkeit, sich auszudrücken, den eigenen Standpunkt logisch und klar zu argumentieren und auf Fragen einzugehen.

Bewerberinnen und Bewerber haben die Eignungsabklärung bestanden, wenn zwei Kriterien gemäss lit. a–d mindestens als gut beurteilt werden und ein weiteres Kriterium als sehr gut beurteilt worden ist.

Nachqualifikation

Bewerberinnen und Bewerber, welche die erforderlichen Fachkompetenzen nicht im vollen Umfang erfüllen, müssen Nachqualifikationen erfolgreich abschliessen, je nach Umfang vor Aufnahme des Masterstudiums oder währenddessen, bis spätestens jedoch Ende des 2. Semesters.